Finanzierung | Märkische Seniorenzentren
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Finanzierung der Tagespflege

Die Leistungen der Pflegeversicherung für Tagespflege können, zusätzlich zur ambulanten Pflegesachleistung/ dem Pflegegeld im vollen Umfang in Anspruch genommen werden.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI (125 €/Monat) können ebenfalls zur Finanzierung der Tagespflege eingebunden werden.

Wir beraten Sie gern individuell zu den Finanzierungmöglichkeiten der Tagespflegeeinrichtung.