Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Wir wollen, dass pflegende Angehörige auch Urlaub machen können.
Kurzzeitpflege dient:
- der zeitlich befristeten stationären 24-h Betreuung pflegebedürftiger älterer Menschen, die ansonsten in der eigenen häuslichen Umgebung gepflegt werden
- der Übergangspflege nach einem stationären Krankenhausaufenthalt.
Unsere Kurzzeitpflegegäste erhalten die gleichen Leistungen wie Bewohner in der Dauerpflege.
Für Kurzzeit- und Verhinderungspflege gibt es eigenständige Leistungen der Pflegeversicherung, die zusätzlich zu Pflegesachleistungen / Pflegegeld in Anspruch genommen werden können.
Sofern die Verhinderungspflege noch nicht in Anspruch genommen wurde, können in einem Jahr bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege beansprucht werden werden.
Welche Leistungsform für Sie die Richtige ist können wir am besten in einem persönlichen Gespräch mit ihnen klären.
> Einen Überblick über die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) finden Sie hier.