Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege | Märkische Seniorenzentren
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Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Wir wollen, dass pflegende Angehörige auch Urlaub machen können.

Kurzzeitpflege dient:

  • der zeitlich befristeten stationären 24-h Betreuung pflegebedürftiger älterer Menschen, die ansonsten in der eigenen häuslichen Umgebung gepflegt werden
  • der Übergangspflege nach einem stationären Krankenhausaufenthalt.

Unsere Kurzzeitpflegegäste erhalten die gleichen Leistungen wie Bewohner in der Dauerpflege.

Für Kurzzeit- und Verhinderungspflege gibt es eigenständige Leistungen der Pflegeversicherung, die zusätzlich zu Pflegesachleistungen / Pflegegeld in Anspruch genommen werden können.

Sofern die Verhinderungspflege noch nicht in Anspruch genommen wurde, können in einem Jahr bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege beansprucht werden werden.

Welche Leistungsform für Sie die Richtige ist können wir am besten in einem persönlichen Gespräch mit ihnen klären.

> Einen Überblick über die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) finden Sie hier.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege in den Märkischen Seniorenzentren