Finanzierung der Tagespflege
Die Leistungen der Tagespflege können, neben der ambulanten Pflegesachleistung / dem Pflegegeld im vollen Umfang in Anspruch genommen werden.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI (125 €/Monat) können ebenfalls zur Finanzierung der Tagespflege eingebunden werden.
Wir beraten Sie gern individuell zu den Finanzierungmöglichkeiten der Tagespflegeeinrichtung.