Ausbildung oder Umschulung zur/zum Staatlich anerkannten Pflegefachfrau/mann*
Unsere Ausbildung
- Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst insgesamt 4600 Ausbildungsstunden.
- Ausbildungsbeginn ist der 1. April bzw. der 1. Oktober eines Jahres sowie weitere Termine auf Nachfrage.
- Die theoretische Ausbildung findet in unserer Pflegeschule in Iserlohn statt. Unserem hohen Qualitätsanspruch folgend sind wir seit 2006 nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.
- Die praktische Ausbildung absolvieren Sie bei Ihrem Ausbildungsträger, einer mit uns kooperierenden Einrichtungen.
- Vom Ausbildungsträger erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung. Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit/Jobcenter ist nach SGB III möglich.
- Mit dieser Ausbildung haben Sie die Option der Spezialisierung zum/zur Altenpfleger*in
Theorie
2.100 Stunden unterteilt in 11 curriculare Einheiten
- Ausbildungsstart - Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen
- Erste Pflegerfahrungen reflektieren - verständigungsorientiert kommunizieren
- Gesundheit fördern und präventiv handeln
- Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken
- In Akutsituationen sicher handeln
- Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team
- Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten
- Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen
- Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern
- Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen
Praxis
1720 Stunden in den ersten beiden Ausbildungsjahren:
- Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung
- Pflichteinsatz in der stationären Akutpflege
- Pflichteinsatz in der stationären Langzeitpflege
- Pflichteinsatz in der ambulanten Pflege
- Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung
780 Stunden im dritten Ausbildungsjahr:
- Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung
- Vertiefungseinsatz
Theorie und Praxis erfolgen blockweise im Wechsel.
Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung:
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PflBG
- Hauptschulabschluss Klasse 10 oder eine als gleichwertig anerkannte Schulbildung oder der Hauptschulabschluss Klasse 9 zusammen mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Pflege-Assistenz- oder Helferausbildung von mind. einjährigerDauer bzw. einer anderen Berufsausbildung von mind. zweijähriger Dauer.
- Nachweis der persönlichen Eignung
Ihre persönliche Eignung zeigt sich in:
- psychischer und physischer Gesundheit
- Teamfähigkeit
- kommunikativer Kompetenz
- verantwortlichem Denken, Kreativität und Flexibilität
- Sprachkenntnissen auf B2-Niveau