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Ausbildung oder Umschulung zur/zum Staatlich anerkannten Pflegefachfrau/mann*

Unsere Ausbildung

  • Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst insgesamt 4600 Ausbildungsstunden.
  • Ausbildungsbeginn ist der 1. April bzw. der 1. Oktober eines Jahres sowie weitere Termine auf Nachfrage.
  • Die theoretische Ausbildung findet in unserer Pflegeschule in Iserlohn statt. Unserem hohen Qualitätsanspruch folgend sind wir seit 2006 nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.
  • Die praktische Ausbildung absolvieren Sie bei Ihrem Ausbildungsträger, einer mit uns kooperierenden Einrichtungen.
  • Vom Ausbildungsträger erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung. Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit/Jobcenter ist nach SGB III möglich.
  • Mit dieser Ausbildung haben Sie die Option der Spezialisierung zum/zur Altenpfleger*in


Theorie

2.100 Stunden unterteilt in 11 curriculare Einheiten

  • Ausbildungsstart - Pflegefachfrau/Pflegefachmann 
  • Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen   
  • Erste Pflegerfahrungen reflektieren - verständigungsorientiert kommunizieren 
  • Gesundheit fördern und präventiv handeln  
  • Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken  
  • In Akutsituationen sicher handeln  
  • Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team  
  • Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten  
  • Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen  
  • Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern  
  • Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen  

Praxis

1720 Stunden in den ersten beiden Ausbildungsjahren:

  • Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung
  • Pflichteinsatz in der stationären Akutpflege
  • Pflichteinsatz in der stationären Langzeitpflege
  • Pflichteinsatz in der ambulanten Pflege
  • Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung

780 Stunden im dritten Ausbildungsjahr:

  • Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung
  • Vertiefungseinsatz

Theorie und Praxis erfolgen blockweise im Wechsel.

Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung:  

  • gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PflBG
  • Hauptschulabschluss Klasse 10 oder eine als gleichwertig anerkannte Schulbildung oder der Hauptschulabschluss Klasse 9 zusammen mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Pflege-Assistenz- oder Helferausbildung von mind. einjährigerDauer bzw. einer anderen Berufsausbildung von mind. zweijähriger Dauer.
  • Nachweis der persönlichen Eignung

Ihre persönliche Eignung zeigt sich in:                    

  • psychischer und physischer Gesundheit
  • Teamfähigkeit
  • kommunikativer Kompetenz
  • verantwortlichem Denken, Kreativität und Flexibilität
  • Sprachkenntnissen auf B2-Niveau